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Die Gesetze im Rettungsdienst

Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung an "ungeschriebenen" Gesetzten im Rettungsdienst. Natürlich sind nicht alle immer ernst gemeint, doch in der einen oder anderen Regel steckt vielleicht ein Körnchen Wahrheit.
Sollten Sie selber noch weitere Anregungen haben, nehmen wir Sie gerne unter gesetze@paramedix.de entgegen.
Viel Spaß!

Grundgesetz im Rettungsdienst:
§1 Ein Einsatz kommt immer dann, wenn man gerade mit dem Essen begonnen hat, vollkommen unabhängig von der Tageszeit.
Konsequenz: Es gäbe weniger Notfälle, wenn das Rettungsdienstpersonal nicht essen würde.
Konsequenz: Essen immer zum Mitnehmen bestellen.
§2: Je schwerer der Patient erkrankt ist, desto weniger Platz steht zur Verfügung, um diesen Patienten zu behandeln.
§3: Je schwerer der Patient erkrankt ist, desto mehr Angehörige stehen um diesen Patienten und geben wertvolle Ratschläge.
§4: Je mehr der Patient wiegt, desto höher wohnt er.

Das Gesetz der Zeit:
§1: Es gibt keine Beziehung zwischen der Zeit, zu der die Schicht endet und der Zeit, zu der man Feierabend hat.
§2: Die Gleichung T - 1 = Feierabend bedeutet: Wenn T die geplante Feierabendzeit ist, kommt der letzte Einsatz um T-1 Minute.

Das Gesetz von Zeit und Entfernung:
§1: Die Entfernung des Einsatzortes zur Wache verhält sich umgekehrt proportional zur verbleibenden Arbeitszeit.

Das Gesetz der nächtlichen Verkehrsunfälle:
§1: Wenn sich bei einem nächtlichen Verkehrsunfall keine alkoholisierte Person finden läßt, muß unbedingt weiter gesucht werden - es fehlt noch jemand.
§2: Je schlechter der Einsatzort ausgeleuchtet ist, desto schwerer sind die Patienten verletzt.

Das Gesetz der Auswahlmöglichkeit:
§1: Jeder Patient, der die Wahl hat, entweder mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus oder mit der Polizei auf die Wache gebracht zu werden, ist schneller im RTW als das Personal.
§2: Jeder Patient, der sich für die Polizei entscheidet, kennt Deinen Fahrer.

Das Gesetz der Ausstattung:
§1: Jedes Gerät funktioniert einwandfrei, außer:
§1a: man braucht es, um ein Leben zu retten.
§1b: der Vertreter ist schon gegangen.

Das Gesetz der Badezimmer:
§1: Wenn Du gerade zur Toilette warst, kommt kein Einsatz.
§2: Wenn Du nicht gerade zur Toilette warst, tut es Dir bald leid.
§3: Die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes steigt proportional zur Zeit, seit der Du nicht mehr auf Toilette warst.

Das Gesetz der Leitstelle:
§1: Die Leitstelle geht solange davon aus, daß alle Mitarbeiter unfähig sind, bis diese dies beweisen.
§2: Ein Disponent nutzt jede Gelegenheit, Dir eine Einweisung zur Einsatzort zu geben, ob er nun weiß, wo dieser ist, oder nicht.
§3: Die Frage, ob eine vom Anrufer angegebene Adresse tatsächlich existiert, spielt lediglich eine untergeordnete Rolle.
§4: Eine von der Leitstelle als Querstraße angegebene Straße ist in der Regel keine.
§5: Wenn man einen Straßennamen falsch aussprechen kann, wird der Disponent es tun.
§6: Wenn man einen Straßennamen nicht falsch aussprechen kann, wird der Disponent es trotzdem tun.
§7: Ein Disponent wir eine Einweisung immer so unverständlich wie möglich ausdrücken. Zum Beispiel: "Bauer Petersens kleiner Hofladen" ist heute ein Einkaufszentrum mit 150 Geschäften.

Das Gesetz von Großeinsätzen:
§1: Die Schwere der Verletzung eines Patienten ist umgekehrt proportional zur Lautstärke der Schreie.
§2: Jede Verletzung, die Ekel erregt, sollte umgehend mit einer möglichst großen Kompresse abgedeckt werden.
§3: Die Kompetenz der Einsatzleitung verhält sich umgekehrt proportional zum Dienstgrad.

Das Gesetz der Transportverweigerung:
§1: Eine Leben-oder-Tod Situation entsteht fünf Minuten nachdem man einem Patienten erklärt hat, er solle am nächsten morgen seinen Hausarzt aufsuchen oder der KV-Arzt anrufen.
§2: Diese Situation wird schwerwiegender, je näher der Verhandlungstermin rückt.

Das Gesetz der Ersthelfer:
§1: Jeder Arzt, der sich an einem Notfallort findet, ist entweder Dermatologe oder über siebzig Jahre alt.
§2: Je mehr Aufnäher auf der Jacke, desto stärker zittern die Hände.
§3: Je größer der Koffer, desto niedriger der Ausbildungsstand.
§4: Je bunter die Streifen am Helm, desto schlechter ist der Patient vorversorgt.

Das Gesetz der Sonderrechte:
§1: Blaulicht und Martinshorn führen zu vorübergehender Blindheit und Hörverlust bei Autofahrern und Fußgängern und dadurch bedingtem völligen Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Anmerkung: Diese Regel findet in den Landkreisen Pinneberg und Warendorf keine Anwendung, da die dortige Bevölkerung die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich ignoriert.

Das Gesetz der Praktikanten:
§1: Der Wert eines Praktikanten läßt sich wie folgt ermitteln: Der Praktikant soll sich auf einer Skala von 1 bis 10 selbst einschätzen, wobei die 1 einem schlechten Ersthelfer, die 10 einem Leitenden Notarzt entspricht. Der Wahre wert gibt sich, in dem man das Vorzeichen einfach umkehrt.

Das Gesetz der Luftretter (vielen Dank an den ITH Münster!):
§1: Die Leitstelle ist der natürliche Feind des RTH, sie ignoriert konsequent alle Indikationen und gibt der "eigenen" Bodenrettung blind den Vorrang.
§2: Jeder Disponent muß stets beweisen, wie gut sie sich auch mit nur sporadisch angeforterten RTH auskennt: "am hinteren Kirchturm fliegt ihr dann rechts vorbei und dann in die zweite Einbahnstraße verkehrt herum fahren..."
§3: Die Leitstelle unterstreicht immer gerne ihre historische Bedeutung: "Dort landen, wo bis vor zehn Jahren eine Telefonzelle gestanden hat." oder: "Da wo vorletztes Jahr eine Mülltonne gebrannt hat..."
§4: Der Disponent lässt der RTH-Besatzung größtmögliche Freiheiten: "...und dann an der übernächsten Kreuzung links oder rechts abbiegen und dann am Ende scharf links...."
§ 5 Fragen der Leitstelle haben selten Sinn: "Florian XY" (in NRW, wo sonst...) an einen RTH, der über Funk einen beatmeten Patienten angemeldet hatte: "Fliegen Sie mit Sonderrechten?"

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